Mit Hilfe des Verfahrens der Infrarot-Thermographie lässt sich die Wärmeabstrahlung von Bauteilen abbilden. Als Anwendungsbereiche ergibt sich aber eine große Anzahl an Szenarien:
Ein ideales thermisches Verhalten eines Raumes wird dadurch ausgezeichnet, dass er auch während extrem heißen Witterungsperioden nicht zur Überwärmung neigt, sofern die Sonnenschutzeinrichtungen zweckentsprechend verwendet und sinnvolle Lüftungsstrategien angewendet werden. Landläufig können solche
Räume als „sommertauglich“ eingestuft werden. Um solch ein thermisch ideales Verhalten von Räumen zu erreichen, ist es nötig bauliche Maßnahmen im Vorfeld einzuplanen.
Gebäude müssen so konzipiert werden, dass sie einen ihrer Nutzung entsprechenden inneren und äußeren Schallschutz besitzen. Die Mindestan-
forderungen werden durch die Bauordnungen und Normen konkretisiert.
Die Anforderungen sollen gewährleisten, dass Menschen, die sich in Wohn- und Arbeitsräumen innerhalb der Gebäudehülle aufhalten vor „unzu-
mutbaren Belästigungen“ durch Schallübertra-
gung geschützt werden.
Um bei einem Gebäude den Niedrigenergie- oder Passivhausstandard zu erreichen ist es notwen-
dig, die Lüftungsverluste zu minimieren. Deshalb muss in solchen Gebäuden eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit einer effizienten Wärme-
rückgewinnung vorgesehen werden. Eine weitere Reduzierung der Lüftungsverluste ist durch den Nachweis der Luftdichtheit der Gebäudehülle nach ÖNORM EN 13829 möglich.
Bei dieser Prüfung wird mit dem so genannten „Blower Door“ Gerät der volumenbezogene Leckage-Luftstrom bei einer Druckdifferenz von 50 Pa bestimmt. Dieser Leckagestrom darf den Wert von 0,6 bei Passivhäusern und 1,0 bei Niedrigenergiehäusern nicht überschreiten.
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